Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) RL 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diewest.at.

Die West Werbeagentur GmbH, Franz-Xaver-Renn-Straße 4, 6460 Imst, zählt zu den führenden Grafik- und Designunternehmen des Landes. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im: Corporate Design, Logoentwicklung, Prospekt- und Buchgestaltung, Corporate Publishing, Illustration, Informationsgrafik, Webdesign sowie der Konzeption und Realisierung von komplexen Websites. Auf der Website des Unternehmens wird die Möglichkeit geboten, das Unternehmen per Anfrageformular, E-Mail oder Telefon zu kontaktieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich über das Anfrageformular um eine Stelle zu bewerben.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Derzeit sind Pflichtfelder und Links nicht klar von regulären Eingabefeldern bzw. Fließtext unterscheidbar. Dadurch wird das Erfolgskriterium 1.3.3 Sensorische Eigenschaften nicht erfüllt.
  • Zudem können assistive Technologien die Eingabezwecke der vorhandenen Eingabefelder nicht erkennen. Infolgedessen ist das Erfolgskriterium 1.3.5 Bestimmung des Eingabezwecks nicht erfüllt.
  • Zusätzlich fehlen bei den Eingabefeldern geeignete Beschriftungen, die die Eingabe unterstützen. Das Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen ist somit ebenfalls nicht erfüllt.
  • Auf der Übersichtsseite „Arbeiten“ werden bei einzelnen Projekten zusätzliche Inhalte nur beim Hovern mit der Maus sichtbar. Diese sind über die Tastatursteuerung nicht zugänglich, wodurch das Erfolgskriterium 1.4.13 Content bei Hover oder Fokus nicht erfüllt wird.
  • Aktuell ist der Tastaturfokus visuell nicht erkennbar. Dies erschwert die Bedienung mit der Tastatur erheblich und führt dazu, dass das Erfolgskriterium 2.4.7 Fokus sichtbar nicht erfüllt ist.

Die Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen weitestgehend erfüllt werden. Dabei legen wir großen Wert darauf, kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen und etwaige Anpassungen zeitnah umzusetzen, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Aufgrund der Vielzahl an nicht-textuellen Inhalten sind derzeit keine Textalternativen für diese vorhanden. Dies betrifft insbesondere das Erfolgskriterium 1.1.1 Textalternativen, da visuelle Inhalte nicht durch beschreibende Texte ergänzt werden. Zusätzlich wird Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder von Text nicht erfüllt, da Bilder, die ausschließlich Textinformationen enthalten, keine gleichwertige textuelle Darstellung bieten.
  • Auf einigen Detailseiten der Projekte sind Videos eingebunden, für die derzeit weder Audiobeschreibungen noch alternative Medieninhalte zur Verfügung stehen. Dadurch werden die folgenden Erfolgskriterien nicht erfüllt: 1.2.1 Audio- oder Videoinhalte: Alternative, 1.2.3 Audiobeschreibung oder Medienalternative und 1.2.5 Audiobeschreibung (aufgezeichnet)

Die Behebung dieser Barrieren stellt in unseren Augen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und es ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant.
  • Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08. April 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Barrierefreiheitsgesetz erfolgte in Form eines Selbsttests nach den Richtlinien der Stufe AA der WCAG 2.2. 

Unsere Website wird laufend optimiert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: web@diewest.at

In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.